Annahmevoraussetzungen private Krankenversicherung
Der Wechsel zu der PKV hängt von dem Geschlecht, dem Alter, dem Gesundheitszustand, dem Einkommen, und dem Beruf ab. IN der PKV können alle Personen eintreten, für die keine Verpflichtung in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die PKV ist für Selbstständige, Beamte, Freiberufler und für Selbstständige, wo das Einkommen über der Jahresarbeitsentgelt liegt. Die Versicherungspflichtgrenze wird durch die Gesundheitsreform 2011 gekürzt, deswegen wird ein Wechsel in die PKV leichter. Für Arbeitnehmer und Angestellte ist die Versicherungspflichtgrenze von besonders hoher und wichtiger Bedeutung, da sich nicht alle in der privat versichern können. Es muss zwölf Monate lang ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt sein. Sie bedeutet, ab welchem Bruttoeinkommen, Leute in eine PKV eintreten dürfen und können.
Im Jahr 2011 liegt dieser Wert der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei 49.500 Euro im Jahr und 4.125 Euro im Monat. wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein zusätzliches Gehalt sowie vermögenswirksame Leistungen werden als Sonderzahlungen bezeichnet und mit einberechnet.
Ein Arbeitnehmer muss die Versicherungspflichtgrenze 12 Monate in Folge überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen.
Studenten haben erst mal eine Versicherungspflicht in der GKV, man kann sich aber von dieser Pflicht befreien lassen, bevor das Studium beginnt. In der PKV besteht für Studenten, die Möglichkeit bis zur Vollendung des 30.Lebensjahr neben der GKV einen Studententarif zu nutzen.
Freiberufliche Arbeiter, Künstler und Journalisten können über eine sogenannte (KSK) Künstlersozialkasse , wie ein Arbeitnehmer einen Zuschuss zu der GKV bekommt, die dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert sind.
Um sich von der Versicherung befreien zu können, bestehen dann die gleichen Voraussetzungen und Möglichkeiten wie für einen Arbeitnehmer. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich bei Anmeldung zur KSK befreien lassen und man erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur PKV. Sie haben natürlich als gesetzlich Versicherte jederzeit die Chance und Möglichkeit sich durch eine oder mehrere privaten Zusatzversicherungen weiter abzudecken.
Tags: Pkv, Arbeitnehmer, Versicherungspflichtgrenze
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