BGH stärkt mit Urteil vom 22.07.2010 den Anlegerschutz

Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird. Der BGH hat nunmehr in einem dem Bankrecht bzw. Kapitalanlagerecht zuzuordnenden Urteil vom 22.07.2010 - Az.: III ZR 99/09 den Anlegerschutz im Sinne einer anlegerfreundlichen Rechtsprechung gestärkt. In der Entscheidung des BGH ging es im Wesentlichen darum, ob sich der Anleger auf die (mündlichen) Aussagen des Anlageberaters bzw. Anlagevermittlers verlassen darf, oder aber die Aussagen des Anlageberaters bzw. -vermittlers anhand des ihm überlassenen Anlageprospektes überprüfen muss. Dem aktuellen Urteil aus dem Kapitalanlagerecht bzw. Anlegerschutzrecht liegt folgender Fall zu Grunde: Ein Ehepaar trat auf Empfehlung ihres Anlageberaters bzw. vermittlers einem geschlossenen Immobilienfond bei. Dem Ehepaar wurde ein Anlageprospekt ausgehändigt, in welchen wahrheitsgemäß Angaben zu den Risiken den Fondbeitritts gemacht wurden. Der Anlageberater bzw. Vermittler stellte die Risiken jedoch gänzlich anders dar. Nachdem der Fond zunächst Ausschüttungen geleistet hatte, blieben diese bald aus. Die Beteiligung am geschlossenen Immobilienfond war bald nahezu wertlos. Daraufhin nahmen die Eheleute die Bank auf Schadensersatz in Anspruch. Die Bank argumentierte mit der Verjährung der geltend gemachten Forderung. Dadurch, dass die Anleger die Angaben des Beraters nicht anhand des Anlageprospektes gegengeprüft hätten und das ihnen zustehende Widerrufsrecht innerhalb der eingeräumten Zweiwochenfrist ausgeübt hätten, hätten Sie grobfahrlässig nicht Kenntnis von den den Schadensersatz begründenden Umständen genommen, was zu einem Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist geführt habe (vgl. § 199 BGB). Der BGH hat derartigem Ansinnen jedoch im Sinne eines effektiven Anlegerschutzes eine Abfuhr erteilt und die Rechte von Anlegern weiter gestärkt. Einen Blogeintrag, der sich mit dem BGH-Urteil zur Stärung des Anlegerschutzes befasst, findet sich auf dem Infoblog bankrecht-anlegerschutz.de.

Tags: Bgh, Anlageberaters, Anlegerschutzes

« zurück weiter »

Die 10 beliebtesten Artikel:

  1. Frauen verführen ohne sich zu verstellen
  2. Rollatoren speziell für die Wohnung
  3. Chat mit Webcam live
  4. Kostenlose Strickanleitungen für Jung und Alt
  5. Die Kurtisane von Escort Wien und ihr Geschäftsmann
  6. Ein Handy für den Notfall ? egal ob für jung oder alt
  7. Im privaten Umfeld einen Dieb überführen
  8. Hilfsmittel für Senioren - Treppenlifte
  9. Santander CleverCard ideal für Reise und Urlaub
  10. Ein Blick auf Treppenlifte

5 Zufallsartikel aus dem Artikelverzeichnis:

  1. Brautmoden Berater
  2. Geschichte der Patanjali Yogaschule Münster
  3. Singlebörsen für Jung und Alt
  4. Die Prostata
  5. Konstruktiv streiten ? aber wie?