Bauherrenhaftpflichtversicherung

Neben der Feuerrohbauversicherung und der Bauleistungsversicherung, zählt die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Bauversicherungen. Der Bauherr trägt auf seiner Baustelle ein hohes Maß an Verantwortung und wird bei jedem Schaden, der auf der Baustelle passiert, zur Verantwortung gezogen, z.B. wenn eine dritte Person auf der Baustelle zu Schaden kommt oder Kinder die Baustelle unbefugt betreten und dadurch Verletzungen davontragen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherr vor dem finanziellen Ruin. Um die passende Bauherrenhaftpflichtversicherung zu finden, ist ein Versicherungsvergleich von Vorteil.

Ein Bauherr muss seine Baustelle ordnungsgemäß absichern. Bei der Durchführung eigener Bauvorhaben bietet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, wie z.B. schlechte Beschilderung. Desweiteren haftet der Bauherr für die Überwachung des Bauunternehmers.

In einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind u.a. die Prüfung der Haftpflichtfrage, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sowie die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr versichert. Aus diesem Grund ist der Versicherungsschutz z.B. bei unsicherer Lagerung von Baumaterialien, Unfällen durch schlecht aufgestellte Bauzäune oder bei nicht vorschriftsmäßiger Beleuchtung der Baustelle gegeben. Sofern der Schaden vorsätzlich herbeigeführt worden ist, leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht.

Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist das Bauherrenrisiko oft bereits in der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Allerdings ist dieses Risiko bei vielen Versicherern auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung ist erforderlich, wenn die zuvor bestimmte Bausumme überschritten wurde.

Beginn des Versicherungsschutzes ist der Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Einmalbetrag für die gesamte Dauer unverzüglich nach der Aufforderung beglichen wurde.

Tags: Bauherrenhaftpflichtversicherung, Baustelle, Bauherr

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