Das Verfahren einer Ehescheidung

Unter Ehescheidung versteht man die rechtsförmliche Beendigung einer Ehe. Eine Scheidung wird durch die Amtsgerichte und dort speziell durch das Familiengericht durchgeführt. Das Gericht entscheidet im Scheidungsverfahren durch Urteil, wogegen die Berufung zum Oberlandesgericht zulässig ist.

Das Scheidungsverfahren wird formal durch einen entsprechenden Antrag in Gang gesetzt. Der Scheidungsantrag hat schriftlich durch einen Rechtsanwalt zu erfolgen. Insoweit herrscht also Anwaltszwang. Beabsichtigt der Antragsgegner dem Antrag zuzustimmen, so bedarf er keines Anwaltes. Voraussetzung für ein Scheidungsverfahren ist, dass die Parteien ein Trennungsjahr eingehalten haben. Aus diesem Grunde ist der Zeitpunkt der Trennung ganz entscheidend und hierüber sollte zwischen den Beteiligten Einigkeit bestehen.


Im Rahmen des Scheidungsverfahrens können weitere Streitpunkte geklärt werden. Insbesondere können der Ehegattenunterhalt, der Versorgungsausgleich und die Aufteilung des Hausrats geklärt werden. Sollte zu diesen Folgeproblemen große Uneinigkeit bestehen, so kann das Gericht die Verfahren abtrennen und zunächst über die Scheidung entscheiden. Ein Scheidungsverfahren ist nicht gerade günstig. Zunächst sind die Gerichtsgebühren zu entrichten. Diese richten sich ebenso wie die Anwaltsgebühren nach dem Streitwert, der sich wiederum nach dem Verdienst der Parteien und dem Wert des Zugewinns etc. richtet. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich zu sagen, was genau ein Scheidungsverfahren kostet, da dies sehr auf den Einzelfall ankommt. Die gesamtkosten liegen aber sicher im Bereich über eintausend Euro.

Für den Fall, dass derjenige, der den Scheidungsantrag stellen will, nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, übernimmt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten.

Ein Scheidungsverfahren kann sich durchaus in die Länge ziehen. Es keine Seltenheit, dass Verfahren länger als ein Jahr laufen und die Verfahrensakten immer umfangreicher werden.

Tags: Scheidungsverfahren, Grunde, Verfahren

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