EU: Neue Gesetze zu Lebensmittelzusatzstoffen
Lebensmittel mit Farbstoffen müssen mit einem Warnhinweis versehen sein.
Das Europäische Parlament hat heute die neue EU-Gesetzgebung für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen und Enzyme verabschiedet. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sind Kinder erhöhten Gesundheitsrisiken ausgesetzt, wenn sie Lebensmittel mit Azo-Farbstoffen (beispielsweise E110 in Süßwaren) verzehren. Nun müssen Lebensmittel, die bestimmte Farbstoffe enthalten, besser gekennzeichnet werden. Zusatzstoffe in Lebensmitteln für Säuglinge sind künftig vollständig verboten.
Derzeit gibt es eine Vielzahl von EU-Regelungen zum Umgang mit Lebensmittelzusatzstoffen. Diese sollen nun durch neue Verordnungen vereinfacht und den neuesten wissenschaftlichen Ergebnissen angepasst werden. Die Verordnungen umfassen eine EU-weit geregelte Zulassung von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen. Die menschliche Gesundheit sowie der Verbraucherschutz stehen dabei im Vordergrund.
Zusatzstoffe in Babybrei zukünftig verboten
Demnächst sind Zusatzstoffe in unverarbeiteten Lebensmitteln sowie Süß- und Farbstoffe in Lebensmitteln für Babys und Kleinkinder verboten. Die Mitgliedsstaaten dürfen auch weiterhin den Einsatz einiger Zusatzstoffe verbieten - in Deutschland darf Bier bekanntlich nicht mit Zusatzstoffen gebraut werden.
Bessere Kennzeichnung für Farbstoffe
Lebensmittel, die Farbstoffe enthalten, müssen in Kürze nicht nur die entsprechende E-Nummerierung tragen, sondern auch mit dem Hinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" versehen sein.
Die Gesetzgebung sieht auch klarere Regelungen für die Höchstwerte von unerwünschten Substanzen in Lebensmitteln vor. Einige Stoffe können in Lebensmitteln auftreten, da sie in Pflanzen enthalten sind, die zur Herstellung verwendet werden. Die festgelegten Höchstwerte berücksichtigen sowohl den Schutz der Gesundheit als auch das unvermeidliche Vorkommen der Stoffe in Lebensmitteln.
Tags: Lebensmitteln, Lebensmittel, Farbstoffe
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