Eine Reise ins Ungewisse als Existenzgründer in Berlin
Wer nach einer Festanstellung oder Arbeitslosigkeit eine Existenz in Berlin gründet, macht eine Reise ins Ungewisse. Da hilft es, wenn man eine Beratung in Form einer Gründungsberatung oder so genanntes Gründercoaching erhält. Wer kennt schon die Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss.
Es ist eine der wichtigsten Förderungen rund um eine Existenzgründung in Deutschland: Der Gründungszuschuss. Er wird von Arbeitsagenturen an diejenigen ausgezahlt, die Anspruch auf das Arbeitslosengeld Eins haben und eine Existenzgründung in Angriff nehmen wollen. Auch für diejenigen, die von Seiten Arbeitsagentur eine Sperrfrist auferlegt bekommen, ist die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses in der Regel möglich ? sogar während der Sperrfrist.
Der Gang zur Arbeitsagentur und der Antrag auf das Arbeitslosengeld stehen an erster Stelle. Erst danach kann dann der Gründungszuschuss beantragt werden. Doch der Aufwand lohnt sich meist: Dem monatlichen Anspruch auf das Arbeitslosengeld werden pauschal 300 Euro hinzugerechnet und schon ist die Höhe des Gründungszuschusses festgelegt. Dieser Betrag wird dann neun Monate lang monatlich ausgezahlt und das sogar steuerfrei. Darüber hinaus ist sogar eine Verlängerung möglich. Diese Verlängerung umfasst allerdings nur noch 300 Euro monatlich und läuft über sechs Monate. Danach müssen die Einnahmen aus der Selbstständigkeit ausreichen, um damit finanziell über die Runden zu kommen.
Für den Gründungszuschuss ist ein Antrag notwendig. Dieser Antrag besteht aus Antragsformularen, aus einem Businessplan und aus dem Nachweis über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit wird mit der Gewerbeanmeldung oder mit einer steuerlichen Anmeldung (bei Freiberuflern) nachgewiesen. Zusätzlich verlangt die Arbeitsagentur eine so genannten fachkundige Stellungnahme, die oft als Tragfähigkeitsbescheinigung bezeichnet wird. Bei dieser Tragfähigkeitsbescheinigung handelt es sich um ein Formular der Arbeitsagentur, auf dem eine fachkundige Stelle bestätigen muss, dass sie das Vorhaben für tragfähig hält. Sie erhalten eine solche fachkundige Stellungnahme von Kammern, von Unternehmens- und Steuerberatern oder von Beratern, die sich auf die Beratung im Rahmen einer Existenzgründung spezialisiert haben.
Dieser Text wurde von Marko Lasnia - Coaching-Maximal in Berlin - zur Verfügung gestellt. Sie erreichen Coaching-Maximal unter www.coaching-maximal.de oder info@coaching-maximal.de.
Tags: Arbeitsagentur, Gründungszuschuss, Arbeitslosengeld
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