Eine Unfallversicherung und das Arbeitslosengeld

Bei einer Unfallversicherung muss man zunächst zwei erhebliche Unterschiede machen. Zum einen gibt es die Gesetzliche UV, welche automatisch bei allen versicherten Personen im Falle eines Unfalls in Kraft tritt, und die Private UV, welches eine rein zusätzliche Absicherung einer Person ist. Die Gesetzliche UV greift bei allen Arbeitnehmern, welche auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeit einen Unfall erleiden. Ebenfalls zu der Gesetzlichen UV sind die Friseure eingegliedert, da diese Personen des Öfteren mit Chemikalien hantieren müssen.

Die Private Unfallversicherung ist sowohl eine zusätzliche Absicherung bei einem Unfall, beispielsweise durch das Krankenhaustagegeld oder die Einmalzahlung bei eventueller Berufsunfähigkeit, aber auch ein besonderer Schutz für die Hinterbliebenen im Fall eines tödlichen Unfalls. Sollte ein solcher Fall eintreten, so wird automatisch nach Vorliegen des Totenscheins die vereinbarte Endsumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Solch eine Private Unfallversicherung lohnt sich besonders dann, wenn ein nicht ganz ungefährlicher Beruf ausgeübt wird.

Das Arbeitslosengeld ist der soziale Übergang aus einer nicht freiwillig beendeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit. Sollte man die Kündigung jedoch selbst ausgesprochen oder absichtlich herbeigeführt haben, so muss der jetzt Arbeitslose mit einer Sperrfrist rechen, welche bis zu 12 Wochen andauern kann. Dabei unterscheidet man zunächst zwischen dem Arbeitslosengeld 1, welches durch das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches geregelt ist, und das ALG 2, besser auch bekannt als Hartz 4, bei dem die rechtliche Seite im Vierten Buch des Sozialgesetzbuches steht. Dieses ALG 2 soll die grundsätzlichen Mindestbedürfnisse einer Person regeln.

Durch den Wegfall von der Arbeitslosenhilfe und dem Geld vom Sozialamt zu einer kompletten Bezeichnung Hartz 4 sollte dies angeblich der Verbesserung der menschlichen Bedürfnisse dienen. Doch hat sich mittlerweile herausgestellt, dass dieses System sehr viele Lücken aufweist und seit der Einführung der Zeitarbeitsfirmen verdienen die Arbeitnehmer derart wenig, dass ihr normaler Verdienst für den Unterhalt einer Familie leider nicht ausreichend ist. In den meisten Fällen bekommt der Arbeitnehmer noch Zuschüsse durch die ARGE.

Tags: Uv, Private, Unfallversicherung

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