Grundzüge der Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist eine der ältesten Versicherungsformen, die es auf dem Markt gibt. Ihre eigentliche Form ist die Todesfallversicherung. Hierbei tritt der Versicherungsfall erst mit dem Tod des Versicherten ein.
Bei dieser Todesfallversicherung spricht man heute von der Risikolebensversicherung. Bei dieser Versicherungsform zahlt der Versicherungsnehmer nur für die Absicherung gegen den Tod. Im Leistungsfall bekommt die bezugsberechtigte Person die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Die Beitragshöhe wird sich beinahe ausschließlich von der Höhe der festgelegten Versicherungssumme bestimmt. Wird allerdings über den sogenannten Beitragssofortabzug mit den Überschussanteilen, die die Versicherung erwirtschaftet, der Beitrag reduziert, ergibt sich meistens eine erheblich günstigere Prämie.
Besonders niedrig sind die Beträge bei der Risikolebensversicherung für Nichtraucher. Häufig bieten Lebensversicherer für diese Gruppe besonders günstige Tarife an. Das lässt sich damit begründen, dass Nichtraucher statistisch betrachtet später sterben.
Eine andere Form der Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung. Hier tritt der Versicherungsfall zwar auch beim Tod der versicherten Person ein, aber es gibt noch einen weiteren Versicherungsfall: das Erleben.
Bei Erleben eines bestimmten Alters bzw. beim Erleben einer bestimmten Laufzeit wird der Vertrag der Kapitallebensversicherung auch fällig. Dazu wird eine vorher vereinbarte Vertragslaufzeit von beispielsweise 30 Jahren festgelegt. Überlebt der Versicherte diese 30 Jahre, ist die Kapitallebensversicherung auch fällig.
Sehr beliebt ist diese Versicherungsart insbesondere für Vorsorgesparer, die etwas für Ihre Altersvorsorge tun möchten und gleichzeitig Ihre Angehörigen in gewisser Weise finanziell absichern möchten.
Tags: Kapitallebensversicherung, Erleben, Tod
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