Handelsregisterauszug bestellen
Angemeldete Kaufleute werden in Deutschland in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen, das Handelsregister. Diese Eintragungen werden im Bereich des zuständigen Registergerichtes (Amtsgericht) geführt. Für die Eintragungen sind Rechtpfleger und Richter zuständig.
Das Handelsregister ist in zwei Bereiche untergliedert. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfolgt die Eintragung in Abteilung A. Rechtsfähige und wirtschaftliche Vereine werden ebenfalls hier erfasst. Für Kapitalgesellschaften erfolgt die Registrierung in Abteilung B. Die Eintragungen in die jeweilige Abteilung werden durch die Abkürzungen HRA und HRB dargestellt und kenntlich gemacht. Das Handelsregister enthält alle relevanten Angaben zur Firma, zum Sitz der Firma und zum Gegenstand des Unternehmens. Darüber hinaus enthält das Register Angaben über die für das Unternehmen verantwortlichen Personen, wie zum Beispiel Geschäftsführer, Inhaber, Prokuristen oder Vorstände. Ergänzende Informationen über die Rechtsform und das Stammkapital des Unternehmens sind hier ebenfalls dokumentiert. Für diese genannten Unternehmen und Gesellschaften ist die Eintragung zwingend vorgeschrieben.
Bereits seit 2007 wird das Handelsregister online geführt. Rechtsgrundlage hierfür ist eine entsprechende EU-Richtlinie. Ein Handelsregisterauszug wird daher auch nicht mehr in Tageszeitungen bekannt gegeben. Jeder Internet-User kann sich die Daten aus dem Handelsregister online ansehen.
Da das Handelsregister eine Veröffentlichungs-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllt, steht es allen Interessierten ohne Begründung offen.
Jeder kann daher einen Handelsregisterauszug anfordern und die vorhandenen Eintragungen sichten und prüfen.
Einen schriftlichen und beglaubigten Handelsregisterauszug anfordern kann derjenige, bei dem zum Beispiel zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde ein Internetauszug nicht akzeptiert wird. Diese Handelsregisterauszüge müssen in der Regel durch den Präsidenten des Amtsgerichtes beglaubigt sein.
Die Kosten hierfür muss der Auskunftssuchende tragen.
Tags: Handelsregister, Für, Eintragungen
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