Kurzzeitkennzeichen für den Autokauf
Viele Menschen kaufen ihr gebrauchtes Auto nicht beim Händler vor Ort, sondern per Internet. Die Folge ist, dass das neue, alte Fahrzeug häufig aus einer anderen Stadt abgeholt werden muss. Um ein abgemeldetes Auto rechtskonform zum Wohnort des neuen Autobesitzers zu bringen, ist eine so genannte Überführungsfahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen notwendig.
Fünf Tage versichert und angemeldet
Die Gültigkeitsdauer des deutschen Kurzzeitkennzeichens beträgt genau fünf Kalendertage. Diese Tage, während denen das Auto zwingend versichert sein muss, sind auf dem Kennzeichen selbst eingeprägt. Ist diese Frist abgelaufen, muss das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle "normal" angemeldet werden. Das Autokennzeichen hat dann nur noch Schrottwert und kann entsorgt werden.
Weniger eindeutig ist die Rechtslage bei Auslandsfahrten. Es ist erlaubt ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen in ein anderes Land der Europäischen Union zu fahren, um es dort zu verkaufen. Der umgekehrte Weg (vom Ausland nach Deutschland) ist mit diesem Kennzeichen allerdings nicht zulässig. Für Verkäufe außerhalb der EU ist ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen notwendig. Dieses Kennzeichen ist ein ganzes Jahr lang gültig.
Ein wesentlicher Vorteil des Kurzzeitkennzeichens ist, dass es auch an Automobile ohne bestandene Hauptuntersuchung von TÜV oder DEKRA vergeben wird und daher ein erhebliches Maß an Flexiblität bietet. In früheren Jahren war statt des heutigen Kurzzeitkennzeichens das "rote Kennzeichen" vorgeschrieben, das heutzutage nur noch an Autohändler ausgegeben wird.
Tags: Auto, Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichens
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