Lebensversicherung

Die Lebensversicherung zählt zu der beliebtesten Form für das Alter vorzusorgen. Auf der einen Seite wird die Versicherungssumme sowohl im Todes-, als auch im Erlebensfall geleistet und auf der anderen Seite wird während der Laufzeit eine hohe Summe angespart und gleichzeitig werden die Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Anhand eines Versicherungsvergleiches, kann der Versicherungsnehmer die einzelnen Versicherer und die Leistungen miteinander vergleichen.

Eine Kapital-Lebensversicherung ist lohnenswert bei Ansprüchen wie z.B. eine steuerfreie Auszahlung der Zinsgewinne, langfristige Kapitalanlage mit fortlaufenden zu zahlenden Betrag ohne weiteren Aufwand oder steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge. Wenn der Versicherungsnehmer allerdings eine Ansparung ohne weitere Vorsorge, eine fondsgebundene Lebensversicherung oder eine kurzzeitige Risikoabsicherung und gleichzeitig eine langfristige Ansparung möchte, ist eine Kapital-Lebensversicherung nicht lohnenswert.

Beim Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung sollten die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Außerdem ist es ratsam eine Dynamik zu vereinbaren, um bei langlaufenden Verträgen einen Wertverlust ausgleichen zu können. Wenn kein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde, kann der Bezugsberechtigte, der im Todesfall bei Vertragsabschluss festgelegt wurde, jederzeit geändert werden.

Wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt (Todesfall) oder er den Vertragsablauf erlebt (Erlebensfall), leistet die Kapital-Lebensversicherung. Bei einem Todesfall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an die Person ausbezahlt, die im Vertrag bestimmt ist. Wenn keine Person im Vertrag festgelegt wurde, bekommen die Erben die finanzielle Leistung. Bei einem Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme und die angesammelten Überschuss-/ Gewinnanteile.

Die Kapital-Lebensversicherung leistet nicht, wenn der Versicherte vor Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsabschluss Selbstmord begeht. Ebenso werden keine Leistungen gezahlt, wenn der Tod des Versicherten in (un-) mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht.

Tags: Kapital-lebensversicherung, Versicherungsnehmer, Versicherungssumme

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