Pflichtangaben bei Rechnungen
Besonders Freiberufler tun sich anfangs schwer mit den administrativen Aspekten ihrer Arbeit. Hierzu gehört vor allem eine korrekte Rechnungsstellung. Je nach Status des Unternehmers oder der Firma müssen in die Rechnung unterschiedliche Angaben aufgenommen werden. Aber auch allgemeingültige Angaben gibt es bei der Rechnungsstellung zu beachten. Welche dies im Einzelnen sind, erläutern die folgenden Zeilen.
Neben der Information an den Kunden, welchen Betrag er für eine gelieferte Leistung zu zahlen hat, hat die Rechnung oder Faktura auch noch eine wichtige Funktion für die Buchhaltung. Mit ihr muss der Unternehmer alle Geldeingänge und Ausgaben dem Finanzamt gegenüber belegen. Um dies zu gewährleisten, muss jede Rechnung zunächst einmal den Namen und die Anschrift des Rechnungsstellers sowie des Rechnungsempfängers enthalten. Es muss weiterhin deutlich erkennbar sein, um welche Art von Leistung es sich handelt und was diese im Einzelnen kostet. Weiterhin muss, sofern es sich beim Rechnungssteller nicht um einen von der Umsatzsteuer befreiten Kleinunternehmer handelt, die abzuführende Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Wichtig ist beim Rechnung schreiben auch die richtige Rechnungsnummer. Diese muss im Laufe eines Geschäftsjahres unbedingt fortlaufend geführt werden. Zwar kann sie eine beliebige Kombination aus Buchstaben und Zahlen sein, jedoch muss das Finanzamt genau nachvollziehen können, in welcher Reihenfolge die einzelnen Rechnungen gestellt wurden. Ausschlaggebend hierfür ist dabei nicht der Lieferzeitpunkt, welcher zwar ebenfalls unbedingt angegeben werden muss, sondern das Datum der Rechnungsstellung, welches sich bei den meisten Vordrucken oben im Briefkopf befindet.
Tags: Rechnung, Rechnungsstellung, Umsatzsteuer
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