Risikolebensversicherung

Jeder Hauptverdiener einer Familie benötigt eine Risikolebensversicherung. Täglich passieren Unfälle und Krankheiten führen ebenfalls oft zum Tod. Durch eine Risikolebensversicherung ist die Familie abgesichert, da es sich bei dieser Versicherung um einen reinen Todesfallschutz handelt. Bei Abschluss wird eine Todesfallsumme vereinbart und die Beträge werden im Laufe der Zeit nicht angespart. Stirbt der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Höhe der Versicherungssumme liegt bei Familien mit Kleinkindern beim ca. 5fachen des Brutto-Jahreseinkommens des Hauptverdieners. Um einen angemessenen Schutz für die Familie und die Hinterbliebenen zu erhalten, sollte man über einen Versicherungsvergleich die einzelnen Anbieter für eine Risikolebensversicherung miteinander vergleichen.

Eine Risikolebensversicherung kann zum Ende jedes Versicherungsjahres gekündigt werden. Außerdem kann sie nach einigen Jahren in eine private Altersvorsorge umgetauscht werden und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Können die Beiträge nicht mehr bezahlt werden, so ist die Beitragsfreistellung die bessere Variante gegenüber der Kündigung. Dadurch wird die Beitragszahlung nicht komplett eingestellt, sondern es werden durch die Versicherer neue geringere Versicherungssummen anhand der eingezahlten Beiträge und angefallenen Überschussanteile kalkuliert. Die Grundsicherung bleibt erhalten, allerdings verringert sich der Versicherungsschutz.

Wer seine Kosten für den Versicherungsschutz verringern möchte, hat zum einen die Möglichkeit die Versicherungssumme zu reduzieren, d.h. der Beitrag ist geringer und es besteht ein geringeres Risiko für den Versicherer, zum anderen kann die Versicherungslaufzeit bei gleich bleibender Versicherungssumme verkürzt werden. Nach dem Vertragsablauf erhält der Versicherungsnehmer sein Geld nicht zurück, weil es sich um eine reine Todesfallversicherung handelt, bei der nichts angespart wird. Nur die Hinterbliebenen erhalten die vereinbarte Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer vor Vertragsablauf stirbt.

Tags: Risikolebensversicherung, Versicherungssumme, Hinterbliebenen

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