Schadensersatzanspruch

Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich aus den gesetzlichen und vertraglichen Anspruchsgrundlagen für den Schadensersatz. Besteht ein Schadensersatzanspruch kann der Geschädigte von dem Schädiger eine Entschädigung für den entstandenen Schaden verlangen. Zu unterscheiden sind gesetzliche und vertragliche Schadensersatzansprüche.

Eine Normierung der gesetzlichen Schadensersatzansprüche erfolgt über entsprechende Gesetze. Insbesondere stellt § 823 I BGB eine Anspruchsgrundlage aus dem Deliktrecht dar. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich als Rechtsfolge immer dann, wenn ein durch das Gesetz geregelter Tatbestand erfüllt ist. Etwaige Schadensersatzansprüche Dritter ergeben sich aus dem § 823 Abs. 2 BGB. Ein weiterer Schadensersatzanspruch kann sich im Rahmen der Produkthaftung für den Endabnehmer eines feherlhaften Produktes im Falle der Entstehung des Schadens durch die Nutzung dieses Produktes ergeben. Ein Hersteller muss sich dementsprechend im Rahmen seiner Selbstständigkeit umfassend mit dieser Thematik beschäftigen.

Vertragliche Schadensersatzansprüche können sich aus der Verletzung von Rücksichtsnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB ergeben. Auch können etwaige Schadenersatzansprüche für Drittschäden in Form der Dritthaftung vertraglich geregelt werden. Prinzipiell muss im Rahmen der Prüfung von dem Schadensersatzanspruch ein Verschulden, welches einen kausalen Zusammenhang mit der entsprechenden Handlung darstellt, vorliegen. Darüber hinaus ist zu prüfen ob eine rechtswidrige Herbeiführung des Schadens durch den Schuldiger vorliegt. Im Anschluss ist der Umfang der Schadensersatzpflicht unter Beachtung etwaiger Minderungen zu ermitteln.

Tags: Schadensersatzanspruch, Schadensersatzansprüche, Bgb

« zurück weiter »

Die 10 beliebtesten Artikel:

  1. Frauen verführen ohne sich zu verstellen
  2. Rollatoren speziell für die Wohnung
  3. Chat mit Webcam live
  4. Kostenlose Strickanleitungen für Jung und Alt
  5. Im privaten Umfeld einen Dieb überführen
  6. Die Kurtisane von Escort Wien und ihr Geschäftsmann
  7. Ein Handy für den Notfall ? egal ob für jung oder alt
  8. Hilfsmittel für Senioren - Treppenlifte
  9. Santander CleverCard ideal für Reise und Urlaub
  10. Videoüberwachung in den Medien

5 Zufallsartikel aus dem Artikelverzeichnis:

  1. Darf Schönheit natürlich sein, oder sollte man gegebenfalls dem Aussehen auf die Sprünge helfen
  2. Fitness macht uns gesund und attraktiv
  3. 3D Produktpräsentation
  4. Trotz negativer Schufa endlich wieder Internet
  5. Tipps für empfindliche Haut