So funktioniert der Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist für Menschen, die eine Existenzgründung planen und einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld Eins haben, meist sehr lukrativ. Auch wer eine Sperrfrist hat, kann den Gründungszuschuss meist bekommen. Wie der Gründungszuschuss funktioniert und ob er sich lohnt, zeigt der folgende Beitrag.
Der Gründungszuschuss wird von den Arbeitsagenturen ausgezahlt. Wer das Arbeitslosengeld Eins bekommt und einen Restanspruch von mindestens 90 Tagen auf das Arbeitslosengeld Eins hat, hat auch einen Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn sich die Person selbstständig macht. Dafür ist ein Antrag notwendig. In diesen Antrag gehören die ausgefüllten Formulare der Arbeitsagentur, eine so genannte Tragfähigkeitsbescheinigung, ein Businessplan und ein Nachweis über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Wer eine zulassungspflichtige Gründung anstrebt, muss außerdem Konzessionen oder ähnliches vorlegen. Das ist beispielsweise bei vielen Handwerksbetrieben der Fall oder auch bei Rechtsanwälten oder Architekten.
Wird der Gründungszuschuss von Seiten Arbeitsagentur genehmigt, können sich die angehenden Selbstständigen freuen. Die Arbeitsagentur zahlt über einen Zeitraum von neun Monaten monatliche Beträge aus. Die Höhe orientiert sich am Anspruch auf das Arbeitslosengeld Eins. Dem monatlichen Anspruch auf das Arbeitslosengeld Eins werden pauschal 300 Euro monatlich hinzugerechnet und schon steht fest, wie hoch der Gründungszuschuss ist. Insgesamt können so leicht über zwanzigtausend Euro zustande kommen ? steuerfrei. Über die Phase von neun Monaten hinaus ist auch noch eine Verlängerung des Gründungszuschusses möglich. Allerdings wird während der Verlängerungsphase von sechs Monaten nur ein Betrag von pauschal 300 Euro pro Monat ausgezahlt. Allerdings ist der Antrag auf die Verlängerung verhältnismässig einfach zu bewältigen und immerhin sind das noch einmal eintausendachthundert Euro.
Wer den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen will, sollte sich vor der Beantragung gut informieren. So kann sicher gestellt werden, dass der Antrag richtig gestellt wird und dass keine Fristen versäumt werden.
Dieser Beitrag wurde von www.amaveo.de - dem Portal rund um die Existenzgründung, den Gründungszuschuss und mehr zur Verfügung gestellt. amaveo.de bietet auch Hilfe beim Antrag auf den Gründungszuschuss - beispielsweise mit dem Businessplan-Service oder geförderten Gründungsberatungen.
Tags: Gründungszuschuss, Arbeitslosengeld, Eins
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