Sorgerecht: Welche Rechte haben Väter bei Trennung oder Scheidung?

Inwieweit ein Vater nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin in die wichtigen Entscheidungen, die ein Kind betreffen einbezogen wird, hängt zunächst davon ab, wie das Sorgerecht im jeweiligen Fall geregelt ist.
Wenn unverheiratete Paare Kinder bekommen, dann sieht das Gesetz vor, dass das Sorgerecht bei der Mutter bleibt. Eltern können diese gesetzliche Regelung jedoch ändern, indem sie durch Unterzeichnung einer gemeinsamen Sorgerechtsverfügung vereinbaren, die Sorge für das Kind gemeinsam zu übernehmen. Im Falle einer Trennung gelten dann die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei verheirateten Eltern. Ist die gemeinsame Sorgerechtserklärung einmal abgegeben, kann diese nur noch auf Antrag wieder rückgängig gemacht werden. Der Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts muss beim Familiengericht gestellt und begründet werden (§1671 Absatz 2 BGB). Das Familiengericht entscheidet über den Antrag und berücksichtigt dabei in erster Linie das Wohl des Kindes. Wenn es berechtigte Zweifel daran gibt, dass die Mutter zur Ausübung der elterlichen Sorge in der Lage ist, kann der Vater jedoch versuchen, eine vollständige Übertragung des Sorgerechts auf sich zu erwirken. Ein entsprechender Antrag ist beim Familiengericht zu stellen. Prinzipiell besteht ein Anspruch darauf, das Kind regelmäßig zu sehen, denn der Vater hat in der Regel ein Umgangsrecht.

Auch nach einer Trennung können Väter noch jederzeit gemeinsam mit der Mutter den Wunsch nach dem gemeinsamen Sorgerecht erklären (§ 1626a BGB). Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 21.07.2010 die gesetzliche Regelung für grundgesetzwidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter ohne Zustimmung der Mutter kein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten können. Väter können sich bis zur Regelung durch den Gesetzgeber auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen und eine gerichtliche Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht beantragen. Und zwar unabhängig vom Alter des Kindes und unabhängig davon, wie lange die gemeinsame Sorge von der Muttter bereits verweigert wurde. Das bedeutet, dass das Familiengericht bereits vor Inkraftreten einer gesetzlichen Neuregelung im Sinne der Väter entscheiden darf, falls dies dem Kindeswohl entspricht.

Bei der Trennung oder Scheidung verheirateter Paare ist die Sachlage anders: Während der Ehe haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht und in der Regel gilt dies dann auch für die Zeit nach der Trennung bzw. Scheidung. Das alleinige Sorgerecht kann einem Elternteil nur auf Antrag des anderen Elternteils und durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss zugesprochen werden. Wenn das gemeinsame Sorgerecht einmal bestand, bleibt es in den meisten Fällen auch nach einer Scheidung oder Trennung erhalten. Das Sorgerecht ist nur dann Gegenstand eines Scheidungsverfahrens, wenn ein Elternteil hierzu Anträge stellt oder das Gericht das Wohl des Kindes gefährdet sieht (siehe §§1666, 1671 BGB).

Tags: Sorgerecht, Trennung, Antrag

« zurück weiter »

Die 10 beliebtesten Artikel:

  1. Frauen verführen ohne sich zu verstellen
  2. Rollatoren speziell für die Wohnung
  3. Chat mit Webcam live
  4. Kostenlose Strickanleitungen für Jung und Alt
  5. Im privaten Umfeld einen Dieb überführen
  6. Die Kurtisane von Escort Wien und ihr Geschäftsmann
  7. Ein Handy für den Notfall ? egal ob für jung oder alt
  8. Hilfsmittel für Senioren - Treppenlifte
  9. Santander CleverCard ideal für Reise und Urlaub
  10. Videoüberwachung in den Medien

5 Zufallsartikel aus dem Artikelverzeichnis:

  1. 10 häufige Fehler beim Suchmaschinenmarketing
  2. Singlebörsen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit
  3. Tradition aus Sachsen
  4. Büroreinigung professionell und zuverlässig
  5. Potenzmittel bestellen