Sterbegeldversicherung

Ein Todesfall im engsten familiären Umfeld ist sicher immer für die betroffenen Angehörigen eine schwierige Zeit. Ein vertrautes und geliebtes Mitglied der Familie zu verlieren ist sehr schmerzlich. Wenn in dieser schmerzlichen Zeit neben der Trauer auch noch Geldsorgen hinzu kommen, geraten viele Familien in finanzielle Nöte. Vielfach stehen sie vor der Frage, wie ein angemessenes Begräbnis für den lieben Verstorbenen finanziert werden kann. Je nach Begräbnisort und Begräbnisart kann schnell ein Geldbedarf zwischen 5000 und 10.000 Euro entstehen. Häufig sind die trauernden Angehörigen mit dieser finanziellen Belastung überfordert. Sogenannte Sterbegeldzahlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ja bereits seit 2004 nicht mehr.

Unter dem Eindruck der Kosten für eine würdige Bestattung wird die Notwendigkeit deutlich, sich zur Vorsorge mit dem Thema einer Sterbegeldversicherung auseinander zu setzen. Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man in der Regel eine lebenslängliche Kapitallebensversicherung auf den Todesfall und zur Finanzierung der Bestattungskosten.

Die Sterbegeldversicherung kann auch noch in höherem Alter zu bezahlbaren Bedingungen, in der Regel ohne Gesundheitsprüfung, abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme ist variabel wählbar, der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich in der Regel während der Vertragslaufzeit durch Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Eine Auszahlung erfolgt im Todesfall an die im Vertrag festgelegten Bezugsberechtigten.

Mit einer individuell gestalteten Sterbegeldversicherung sind die trauernden Hinterbliebenen vor Geldsorgen geschützt.  Die Sterbegeldversicherung gibt es mit und ohne Wartezeit. Eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit sieht Gesundheitsfragen vor, die der Versicherungsnehmer beantworten muss. Wenn diese Gesundheitsfragen von der Versicherungsgesellschaft positiv geprüft wurden, dann sieht die Sterbegeldversicherung keine Wartezeit vor. Bei Sterbegeldversicherungen mit Wartezeit sieht der Vertrag in der Regel keine Gesundheitsprüfung vor.

Tags: Sterbegeldversicherung, Regel, Wartezeit

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