Tagfahrlicht bei Mietwagen und Neuwagen
Eine neue EU-Regel soll von nun an helfen, Unfälle zu vermeiden. Seit dem 7. Februar gilt, dass alle Neuwagen mit Tagfahrlicht ausgestattet sein müssen. Denn viele Studien belegen, dass die meisten Unfälle tagsüber aus einem ganz einfach Grund geschehen: Die Autofahrer übersehen beim Linksabbiegen und an hektischen Kreuzungen zu leicht andere Verkehrsteilnehmer.
Das Tagfahrlicht soll schlechter Sicht und vollen Straßen trotzen: Die Scheinwerfer für den Tag schalten sich automatisch ein, wenn der Fahrer sein Auto anlässt. Während der Fahrt ist der Wagen jetzt besser zu erkennen, wird weniger übersehen und weniger Unfälle geschehen.
Die Leuchten des Tagfahrlichtes sind nicht so hell wie das standardmäßige Abblendlicht des Autos. Sparsame LED-Leuchten verbrauchen nur knapp ein Zehntel des Sprits, den das Abblendlicht zusätzlich benötigen würde. Ist Ihr Wagen bereits zugelassen, müssen Sie das Tagfahrlicht nicht nachrüsten lassen. Falls Sie das aber gerne möchten, wenden Sie sich an Ihre Werkstatt.
Das Tagfahrlicht ist ein Thema ? nicht nur auf den deutschen Straßen, sondern auch im Urlaub, zum Beispiel wenn Sie eine Rundreise mit einem Mietwagen planen. Die Autovermietungen halten ihre Flotten immer auf dem neuesten Stand: Die Mietwagen werden oft ausgetauscht oder es wird nachgerüstet, sodass Sie auch im Urlaub immer gut zu sehen sind.
Einige Regelungen müssen Sie im Ausland allerdings immer beachten. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten ist es Pflicht tagsüber das Licht anschalten, wenn Sie mit Ihrem Mietwagen unterwegs sind. Ob Ihr Fahrzeug bereits Tagfahrlicht hat oder nur Abblendlicht eingebaut ist, ist dabei unwichtig. Es kommt darauf an, dass Sie besser zu sehen sind. Dass Licht an ist, sollten Sie beachten, denn die Bußgelder können saftig ausfallen.
Für eine Fahrt ohne Licht drohen in Norwegen und Estland zum Beispiel Bußgelder bis zu 190 Euro. In mehr als 20 anderen Ländern der EU stehen ebenfalls hohe Strafen an, wenn Sie ohne Licht am Tag erwischt werden, in Italien (außerhalb geschlossener Ortschaften) und Kroatien beispielsweise. Hier finden Sie die wichtigen Bestimmungen zu den Scheinwerfern und dem Fahren mit Licht im Ausland: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1100083%2C%2C.
Wenn Ihr Mietwagen also noch kein Tagfahrlicht hat, das automatisch angeht, seien Sie vorsichtig und denken sie an das Abblendlicht. In Griechenland ist das Gesetz allerdings anders: Wenn Sie hier am Tag unterwegs sind, dürfen Sie das Abblendlicht nicht einschalten.
Wenn Sie ein Motorrad in Ihrem Urlaub geliehen haben, gilt in den meisten EU-Ländern die gleiche Bestimmung wie in Deutschland: Schalten Sie tagsüber die Scheinwerfer ein ? so werden Sie nicht übersehen.
Tags: Tagfahrlicht, Abblendlicht, Licht
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