Thema Erbengemeinschaften
Viele Nachlässe gehen nicht nur an einen Erben, sondern werden im Rahmen einer Erbengemeinschaft aufgeteilt. Welche Personen zur Erbengemeinschaft gehören und einen Anspruch auf den Nachlass haben, wird durch gesetzliche Regelungen bestimmt. Alternativ legt das Testament des Verstorbenen fest, welche Nachkommen in der Erbengemeinschaft erfasst werden. Neben dem Testament kommt auch ein Erbvertrag für die Bestimmung der Erbengemeinschaft in Frage.
Der Nachlass geht an die gesamte Erbengemeinschaft, also die gesetzlich und testamentarisch bestimmten Personen. Die Erbengemeinschaft erbt aber nicht nur den gesamten Vermögensnachlass des Verstorbenen, sondern auch seine Verbindlichkeiten. Etwaige Schulden gehen damit an die Erben über. Es ist für einzelne Erben aber möglich, den Erbteil auszuschlagen. Meist passiert dies, wenn das Erbe eben mit hohen Verbindlichkeiten belastet ist. Wenn ein Erbe aus der Erbengemeinschaft zurück tritt, geht sein Anteil an die anderen Erben über und wird aufgeteilt.
Das Besondere an der Erbengemeinschaft ist, dass jedem Erben nur ein Teil des Vermögens übertragen wurde. Ein Erbe kann damit auch nur in Abstimmung mit der Gemeinschaft über das Vermögen verfügen. Viele Erbengemeinschaften landen, da sie sich über die korrekte Verteilung des Nachlasses nicht einig werden, vor Gericht. Der Gang vor Gericht ist allerdings nur die letzte Möglichkeit, sich über die Erbteile einig zu werden. Häuser und andere Erbstücke, die nicht geteilt werden können, müssen jedoch meist zwangsversteigert werden. Der Erlös geht an alle Begünstigten. Bei Fragen rund um das Erbrecht hilft ein Anwalt in Frankfurt weiter. Der Rechtsanwalt in Frankfurt vermittelt in Erbrechtsfragen und handelt Erbrechtsfragen auch außerhalb des Gerichtes aus.
Tags: Erbengemeinschaft, Erben, Erbe
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