Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird auch als Hundehalterhaftpflicht- oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung bezeichnet. Für Sach- und Personenschäden, die von Hunden oder Pferden verursacht werden, haftet der jeweilige Besitzer in voller Höhe, wenn er nicht versichert ist. Um einen optimalen individuellen Versicherungsschutz zu erhalten, ist ein Versicherungsvergleich der einzelnen Anbieter ratsam.

Jeder, der Halter eines Hundes oder Pferdes ist, benötigt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Dadurch ist der Hund selbst versichert und somit andere Personen, die ihn ausführen, auch. Eine normale Haftpflichtversicherung kommt für Schäden, die u.a. ein Hund oder ein Pferd verursacht hat, nicht auf. Es kann aus diesem Grund sehr teuer werden, wenn z.B. ein Hund eine andere Person anfällt. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden von kleinen, gezähmten Tieren ab.

Der Beitrag einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer richtet sich nach dem jeweiligen Tier. Kampfhunde sind in der Tierhalterhaftpflichtversicherung teurer als andere Hunde. Teilweise werden sie auch gar nicht versichert. Bestimmte Personengruppen, wie z.B. ältere Menschen mit viel Erfahrung im Umgang mit Tieren, können sogar Rabatte erhalten. Es gibt Versicherer, die ihre Leistung ausschließen, wenn der Besitzer seine Pflichten vernachlässigt, u.a. bei Pflichtverletzung von Leinenzwang. Beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte ein Versicherungsnehmer auf Vertragsklauseln zu Pflichtverletzungen achten, damit man abgesichert ist.

Ein Sonderkündigungsrecht bei einem 5-Jahresvertrag tritt bei Verkauf oder Tod des Hundes in Kraft. Bei Tod ist allerdings eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen. Der Versicherungsnehmer bekommt dann die Versicherungsprämie anteilig vom Versicherungsunternehmen zurückerstattet.

Bei Pferden sind grundsätzlich die Personen versichert, die für das jeweilige Pferd verantwortlich sind. Das kann der im Versicherungsschein genannte Tierhalter sein. Allerdings sind z.B. auch Bekannte, die auf dem Pferd des Versicherungsnehmers reiten im Schadenfall abgesichert. Besitzt ein Versicherungsnehmer mehrere Pferde, so muss jedes einzelne Pferd seinen eigenen Haftpflichtschutz besitzen. Beim Abschluss der Tierhalterhaftpflichtversicherung muss aus diesem Grund jedes Pferd mit Namen aufgeführt werden.

Tags: Tierhalterhaftpflichtversicherung, Pferd, Versicherungsnehmer

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