Tierschutzgesetz vs. Tier-NUTZ-Gesetz
Das (deutsche?) Tierschutzgesetz ? eine Farce!
Vor einigen Jahren wurde der Tierschutz in Deutschland ins Grundgesetz übernommen mit den Worten ?...und die Tiere?. Genauer Wortlaut in Artikel 20a:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetzund Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Dass dieses Gesetz sowie der Zusatz im Grundgesetz eine Farce und eine Verhöhnung der Tiere darstellt, werde ich hier beschreiben.
Offenbar sind die ?Macher? dieses angeblichen Tierschutzgesetzes der Meinung, dass es im Schmerzempfinden von Tieren einen Unterschied gibt zwischen ?industrieell genutzen Tieren? und ?privat genutzten Tieren?.
Heißt es in §1:
?Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schä-
den zufügen?
so wird dies schon in § 5 aufgehoben:
§ 5 beginnt mit den schönen Worten:
(1) An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen.
Das ist doch eine Aussage ? nur wird diese bereits einen Satz später wieder aufgehoben:
Eine Betäubung ist nicht erforderlich,
1. wenn bei vergleichbaren Eingriffen am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres,
2. wenn die Betäubung im Einzelfall nach tierärztlichem Urteil nicht durchführbar erscheint.
(3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich
1. für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
1a. für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
2. für das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern,
3. für das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie von unter acht Tage alten Lämmern,
4. für das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer Ringe,
5 für das Abschleifen der Eckzähne von unter acht Tage alten Ferkeln, sofern dies zum Schutz des Muttertieres oder der Wurfgeschwister unerläßlich ist,
6. für das Absetzen des krallentragenden letzten Zehengliedes bei Masthahnenküken, die als Zuchthähne Verwendung finden sollen, während des ersten Lebenstages,
7. für die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, für die Kennzeichnung anderer Säugetiere innerhalb der ersten zwei Lebenswochen durch Ohr- und Schenkeltätowierung sowie die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere einschließlich der Pferde durch Ohrmarke, Flügelmarke, injektierten Mikrochip, ausgenommen bei Geflügel, durch Schlagstempel beim Schwein und durch Schenkelbrand beim Pferd.
Mir stellt sich da die Frage, ob die Macher diesen Gesetzes evtl. männlichen Geschlechts sind und sie mal an sich selbst ausprobiert haben, wie schmerzhaft eine Entfernung z. Bsp. der Hoden ohne Betäubung wohl sein kann? Ist man wirklich der Ansicht, dass sehr junge Tiere keine Schmerzen spüren? Und wie können diese Menschen eine solch unsägliche Behauptung beweisen??
Oder ist diese ?Ausnahme? des Gesetzes (die ja wesentlich mehr Punkte beinhaltet als das Gesetz selbst) vielleicht nur ein Entgegenkommen der Politik an die Lobby der industrieellen Massentierhaltung? Denn Betäubungsmittel kosten Geld, Tierärzte bekommen Geld für Leistungen ? da ist es doch viel günstiger, jeder Landwirt schneidet seinen Ferkeln selbst die Hoden ab, klemmt Schwänze durch Gummiringe ab ? so ein kleines Tier ist schließlich zum Verzehr bestimmt und ob es dabei Schmerzen hat oder nicht, interessiert doch die Gesetzgeber nicht. Massentierhaltung ist eine Industrie ? und diese wird von unseren Polikern ebenso geschont wie das Quälen von ?Versuchstieren?.
Denn auch Tierversuche sind laut ?Tier-Nutz-Gesetz? erlaubt. So zu lesen im 5. Abschnitt §§ 7 bis 9a. Auch ist das Quälen von Tieren jeder Art erlaubt und wird zum großen Teil auch noch staatlich subventioniert! Welche Qualen so ein Versuchstier durchmacht, wurde ja hinlänglich von vielen Tierschützern dokumentiert.
Tierversuche werden vorwiegend von der Pharmaindustrie durchgeführt, diese hat eine sehr große Lobby und noch größeren Einfluss.
Eine ebenso große Farce ist § 6, hier heißt es zu Beginn:
Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
Dann aber der Zusatz ? die AUSNAHME:
...bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
Es gibt also gesetzlich einen großen Unterschied zwischen NUTZTIEREN und ?nutzlosen Tieren?, wie soll man das verstehen? Schon die Wortwahl ist bedeutungsvoll ? soll dieses Gesetz doch, lt. § 1:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen...
Der Schutz gilt also ausschließlich für Tiere von Privatleuten.
Inakzepabel ist auch, dass in allen Fällen des ?Tierschutzes? der zuständige Amtstierarzt in einer Person Gutachter, Richter und Vollstrecker darstellt, wie aus § 16a, Absatz 2 deutlich hervorgeht:
...ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2...
? kann die Behörde das Tier veräußern; die Behörde kann das Tier auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen töten lassen, wenn die Veräußerung des Tieres aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist...
Hier darf ein Tier also ? ohne triftigen Grund, d. h. nur weil es nicht verkauft werden kann, getötet werden, wenn der Amtstierarzt das so beschließt. Ergo: die Behörde darf jederzeit gegen alle Gesetze verstoßen!
Dieses Gesetz treibt jedoch weitere wundersame Blüten:
So ist es völlig normal geworden, aus Gründen des angeblichen Tierschutzes andere Menschen zu denunzieren. Hat also ein Mensch mit einem anderen ein Problem und dieser andere ist zufällig Tierhalter (selbstverständlich ein privater Tierhalter, denn Landwirtschaftliches Nutzvieh und Labore sind ja speziell geschützt), ruft man den Amtstierarzt. Der muss dann zu dieser beschuldigten Person hinfahren und die Tierhaltung überprüfen. Für die beschuldigte Person und auch den Amtstierarzt ist das mit allerlei Unannehmlichkeiten und Zeitaufwand verbunden. Durch den Besuch des Amtstierarzes, der oft genug einer Hausdurchsuchung gleichkommt, wird das Grundrecht ?auf Unantastbarkeit der Wohnung? außer Kraft gesetzt. Ob der Vorwurf nun berechtigt war oder nicht ? die Unannehmlichkeit und die Rufschädigung ist die Gleiche. So haben mir mehrere Amtstierärzte bestätigt, dass 80 % ! ihrer Einsätze lediglich auf Denunziantismus beruhen und jeder Grundlage entbehren.
Ich bin sicher ein Befürworter des Tierschutzes, aber auch der Humanität. Wenn ich sehe, dass ein Tier nicht gut gehalten wird, suche ich zunächst einmal das persönliche Gespräch mit dem Betroffenen. Erst wenn das nichts bringt, schalte ich die Behörden ein... nachdem ich mir selbst ein Bild gemacht habe, ob meine VERMUTUNG überhaupt zutrifft.
Da viel zu viele Menschen eben nicht so handeln, sind Denunzianten Tür und Tor geöffnet, mehr sogar, diese werden behördlich unterstützt. Wie viele Menschen, die sich selbst ?Tierschützer? nennen, tun nichts anderes, als andere zu diskreditieren? Das ist weder im Sinne der Tiere noch der Menschen!
Mit alledem noch nicht genug, sind Tierärzte in Deutschland nicht in Tierpsychologie (meist nicht einmal in Verhaltenstherapie) ausgebildet und haben einen völlig überalteten Wissenstand. Die Universitäten in Deutschland lehren heute noch längst überholte ?Weisheiten?, insbesondere in Bezug auf Hunde. Wenn also wirklich ein Tierarzt sein Wissen erweitert hat und Verhaltenstherapie als Studienfach mit einbezogen wurde, ist das kontraproduktiv. Heute noch (ich habe mich erkundigt) wird an den Universitäten gelehrt, dass Hunde dominante Rudeltiere sind, dass Hunde gefährlich sind, usw. Wie können dann Amtstierärzte (die ja Veterinärmedizin studiert haben, denen lediglich häufig sehr viel praktische Erfahrung fehlt) das Verhalten von Tieren korrekt beurteilen? Sie haben es ja nie gelernt.
Ich frage mich immer wieder, wie Tierärzte (insbesondere Amtstierärzte), von denen viele den Beruf erlernt haben, um Tieren zu helfen, sich dazu hergeben, eine solche Farce von Tierschutzgesetz durchzusetzen und Verstümmelungen sowie Quälereien unterstützen? Wie können solche Leute das ?Verladen? von Schlachtvieh überwachen und gleichzeitig wissen, dass viele Tiere bereits auf dem Transport elend verenden? Wo ist das Gewissen der Menschen, wo die Intelligenz, wo das Mitgefühl???
Fazit: Wie so viele Gesetze in Deutschland ist auch das Tierschutzgesetz nicht mehr als Makulatur. Die schlimmsten Tierquälereien finden mit staatlicher Unterstützung statt. Ich möchte den Gesetzgebern gerne persönlich nahebringen, was Schmerzen sind, warum sollen die Tiere leiden ? sollen doch die leiden, die solche Gesetze schaffen und/oder durchsetzen!
Sehr anschaulich schildert dieses ?Rezept? unsere Auffassung von Tierschutz (gefunden im WWW ? Autor unbekannt:)
Wie man ein Schnitzel macht:
1.Man nehme einer Muttersau ihr ca. 21 Tage altes Ferkel weg.
2.Reiße ihm ohne Betäubung die Hoden ab, kürze ihm mit einer Zange die Zähne und schneide ihm den Ringelschwanz ab um späterem Kannibalismus durch nicht artgerechte Haltung vorzubeugen. Ignoriere dabei, das eine Reihe Ferkel sich vor lauter Schmerzen erbricht und mache in Deinem Tun weiter.
3.Bringe das Ferkel nicht mehr zu seiner Mutter, sondern halte es von ihr fern, damit sie möglichst bald wieder trächtig werden kann. Lasse das Ferkel in einer mehrstöckigen Ferkelbatterie (Flatdecks) zurück, in dem pro Quadratmeter bis zu 5 Ferkel leben müssen. Natürlich ohne Einstreu, das verursacht nur Arbeit. Spaltenböden tun es auch. Ignoriere, daß die Ferkel, die sich am untersten in dieser Batterie befinden, die ärmsten Schweine sind.
4.Nun füttere das Ferkel ein paar Wochen mit schimmelbefallenem Abfall und / oder Industriefutter, das vor Antibiotika nur so strotzt. Schließlich müssen die schweren Verletzungen wie offene Beinbrüche, nicht mehr heilende Wunden, Abszesse, Infektionen und die entzündeten Stummelschwänze ja irgendwie behandelt werden. Nicht, daß das Schwein noch an einer Sepsis stirbt. Das wäre ja noch nicht mal kostendeckend!
5.Vergiß nicht, Deine Menschlichkeit morgens beim Aufstehen im Bett zu lassen. Sie hat an Deinem Arbeitsplatz rein gar nichts verloren. Auch Dein Mitgefühl solltest an der Stempeluhr zurücklassen. Das würde Dich nur unnötig belasten.
6.Vergiß auch nicht, wenn Du Deine Arbeit im Flatdeck beendet hast, immer wieder das Licht auszumachen, so daß die Tiere möglichst wenig Licht abbekommen, denn im Dunkeln findet am wenigsten Kannibalismus unter den Tieren statt. Praktisch, nicht wahr?
7.Höre Dich mal um, vielleicht hat Dein Metzger vor Ort Interesse und möchte für das nächste Schlachtfest oder der nächsten Vereinsfeier im Dorf ein kleines Spanferkel haben? Mach Dir keine Gedanken darum, daß so ein aufgespießtes Ferkel abstoßend wirken könnte oder ein Fleischesser vielleicht ob des Anblicks ins Nachdenken geraten könnte. Nein, solange die Kruste schon braun und knusprig ist, interessiert es niemanden, daß das ein kleines Lebewesen war.
8.Nehme das Schwein aus der Batterie heraus, wenn es rund 5 Monate alt ist, dann wiegt es über 100 kg und karre es zum Schlachthof. Das muß nicht zwangsläufig ein Schlachthof in Deiner Nähe sein. Wenn Du das mit den EU-Subventionen pfiffig anstellst, lohnt es sich, das Schwein ins weiter entfernte Ausland zu fahren. Mach Dir keine großen Gedanken was die Versorgung der Tiere auf der langen Fahrt betrifft. Ein bißchen Schwund ist immer.
9.Wenn es dann im Schlachthof entladen wird und zögert in die Buchten hineinzulaufen, weil es aufgrund der Schreie der anderen Tiere Angst hat, dann zögere nicht es zu schlagen, zu treten oder mit dem Elektroschocker weiterzutreiben. Du weißt doch: wo kein Kläger da kein Richter. Hauptsache die Schlachtung geht ratzfatz. Schließlich ist Zeit ja Geld und der Verbraucher wünscht billiges Fleisch, nicht wahr?
10.Kritisiere den Schlachter nicht, wenn der Bolzenschuß nicht richtig saß und das Schwein nicht richtig betäubt wurde. Diese Leute hören nicht gerne Kritik an ihrem Tun. Warum auch? Ist ja schließlich nur ein Tier... warum also streiten?
11.Solltest Du Deine Tiere in einem Betrieb abgeliefert haben, der die Schweine mittels eines Aufzugs in eine CO2-Kammer hinabfährt, dann denke an was Schönes, wenn sich in Dir kurz das Gefühl eines Erstickungsanfalls breit machen möchte. Atme tief durch. Es sind schließlich nur die Schweine, die gerade grausam ersticken, nicht Du.
12.Sollte Dich plötzlich Dein Hirn mit dem Mitgefühl-Modus einschalten, wenn Du siehst, daß das Schwein, das da aufgehängt ausblutet, noch nicht mal annähernd richtig betäubt ist und bei vollem Bewußtsein seinen qualvollen Tod erlebt, dann drehe Dich rum und gehe einfach. Beginne wieder bei 1. und lebe Dein dumpfes und mitleidsloses Leben weiter. So schläft es sich auch besser ...Verfasser unbekannt
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