Urheberrecht und Schutz von geistigem Eigentum
Chemnitz, 31. März 2011
Unter dem Motto
?Alle dargestellten Logos und/oder Teile davon sowie ausgewiesene Marken und Namen gehören den jeweiligen Eigentümern?
entflammen immer wieder heftige Diskussionen, bricht Streit vom Zaun, werden Anwälte und Verbraucherschutzzentralen kontaktiert und Verhandlungen vor Gericht geführt!
Solche und ähnliche Texte kann man immer öfters in Portalen und Frage-/Antwort-Seiten lesen:
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen?!
Ich habe vor einigen Monaten ein Foto und Texte von einem Webshop kopiert und in meine eigene Anzeige gesetzt.
Daraufhin habe ich nach einiger Zeit einen Brief von Inhaber des Onlineshops bekommen; beiliegend eine Rechnung von 2.900 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Habe natürlich nicht bezahlt. Jetzt hat er eine Inkassofirma eingeschaltet und der Anwalt dort verlangt von mir jetzt über 4000 Euro.
Ich kann dies nicht bezahlen da ich arbeitslos bin und nichts besitze.
Zwar habe ich die Texte und Bilder gleich gelöscht und mich entschuldigt sowie 200 Euro überwiesen, aber hat nichts gebracht.
Was soll ich tun???
Das Thema ist aber nicht neu und in Shops wie eBay steht es an der Tagesordnung.
Langsam müsste sich es aber herumgesprochen und ?geschrieben haben, dass Markenzeichen, Bilder und Texte in der Regel urheberrechtlich geschützt sind.
Immer auf der sicheren Seite liegt man, wenn man eigene Texte verfasst und eigene Bilder oder Videos veröffentlicht; dann hat man selbst das Urheberrecht.
Ist das ?Kind? erst einmal in den Brunnen gefallen, sollte man umgehend reagieren, auch wenn man sich ?keiner Schuld bewusst? ist.
Das Kopieren und die eigene Verwendung von fremden Texten und Bildern ist immer eine Urheberrechtsverletzung!
Die Reaktionen der Künstler, Schöpfer oder Eigentümer eines Werkes (Bild, Text, Marke etc.) reagieren unterschiedlich auf Verletzungen des Urheberrechts; in der Regel ist aber keine freundliche oder friedliche Einigung möglich.
Kontaktieren sollte man bei einer Abmahnung auf jeden Fall fristgerecht eine fachliche Beratungsstelle oder einen Anwalt.
Mit Schadenersatzforderungen des Urhebers muss man bei Verletzung des Urheberrechts (©, ®) rechnen; darüber sollte man sich im Klaren sein, wenn man leichtfertig Bilder oder Texte aus dem Internet kopiert.
Im Zweifelsfall sollte man sich immer vorher mit dem Eigentümer der Rechte an einem ?Werk? in Verbindung setzen; manchmal wird eine Verwendung von Markenzeichen, Texten oder Bildern unter Verwendung der Quelle gestattet.
Weitere Informationen zum Copyright findet man bei Google; dort sind über 7 Millionen Einträge gelistet.
Da dürfte doch für jeden Homeworker etwas dabei sein, oder?
© Copyright: Immaterialgüterrecht an geistigen Werken.
Weitere spezielle Informationen zu dieser Thematik mit "Anschauungsunterricht" auf der Webseite
LKS Lorenz
Tags: Texte, Bilder, Verwendung
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