Wechsel in die private/gesetzliche Krankenversicherung
Bei jeder Art von Krankenversicherung Wechsel ist in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten. Genaueres sollten Sie bei Ihrem Versicherer rechtzeitig erfragen.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln dürfen, können Sie sich glücklich schätzen. Neben den hochwertigeren Leistungen können Sie mit einer PKV mitunter viel Geld sparen. Durch die Gesundheitsreform 2011 verschlechtert sich bei den gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der Beitragserhöhungen das Preis-Leistungsverhältnis.
Zudem ist durch die Reform der Krankenversicherung Wechsel von der GKV in die PKV leichter geworden. Sowohl die Versicherungspflichtgrenze als auch die Wartefrist wurden vermindert. Künftig muss ein Angestellter nur noch über 49.500 Euro brutto in den 12 Monaten vor der Antragstellung verdient haben, um einen Krankenversicherung Wechsel in die PKV machen zu können.
Diese Neuregelung gibt mehr Versicherten die Möglichkeit, die sehr viel besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung zu nutzen. Gerade junge gut verdienende Arbeitnehmer können zudem von niedrigeren Kosten profitieren, wenn sie einen Krankenversicherung Wechsel in die PKV vornehmen. Ein Angestellter mit einem Bruttojahresverdienst von mindestens 44.550 Euro pro Jahr muss bei der gesetzlichen Krankenkasse den Maximalbeitrag zahlen. Als Privatpatient hingegen hängen seine Beiträge lediglich mit dem Alter, dem Geschlecht und der Risikogruppe zusammen.
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist nur wenigen weiteren Kundengruppen vorbehalten. Dazu gehört die Mehrheit der Freiberufler, Selbstständigen und Studenten. Aufgrund der Beitragserhöhungen für GKV-Mitglieder ist der Wechsel für nahezu jeden sinnvoll.
Um bei der Wahl, der privaten Krankenversicherung einen groben Überblick zu erlangen, ist ein PKV-Vergleich sehr hilfreich.
Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Einige Privatpatienten ziehen aus finanziellen Gründen einen Krankenversicherung Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse in Betracht. Wer sich jedoch bei der PKV versichert hat, kann nicht immer in die GKV wechseln. Dadurch soll vermieden werden, dass junge gesunde Versicherte niedrige Beiträge der privaten Krankenversicherung nutzen und im Alter von tieferen Preisen bei der GKV profitieren wollen. Daher kann ein Privatversicherter nur wechseln, wenn sein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist, und zwar mindestens ein Jahr lang. Hat ein Privatpatient das 55. Lebensjahr überschritten, kann er sich nur in Ausnahmefällen gesetzlich krankenversichern.
Ein Wechsel in die GKV ist aber nicht immer die beste Option. Alternativ gibt es bei der privaten Krankenversicherung den Basistarif. Dies ist eine gute Ausweichmöglichkeit für diejenigen, die sich nicht mehr bei der GKV versichern können und geringe Beiträge zahlen wollen. Die Kosten und Leistungen entsprechen beim Basistarif in etwa denen der GKV.
Seit 2009 müssen alle Privatversicherer den Basistarif anbieten. Ebenfalls ist der Standardtarif im Alter zum Teil günstiger als die GKV und wartet mit deutlich besseren Leistungen auf.
Tags: Krankenversicherung, Wechsel, Gkv
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