Wie funktioniert das Gründercoaching Deutschland?

Das Gründercoaching Deutschland ist eines der wichtigsten Förderprogramme rund um die Existenzgründung. Bis zu fünf Jahre nach der Existenzgründung kann es kann von jungen Unternehmen beantragt werden. Eine Vorgründungsberatung ist allerdings im Rahmen dieses Förderprogrammes nicht möglich. Hier können Existenzgründerseminare besucht werden.
Ein Gründercoaching hilft bei allen relevanten Fragen wie Geschäftsausstattung, Design, (Online-)Marketing, Kontrolle der Finanzen, Fragen zur Organisation und anderem. Für die Erstellung von Webseiten, Flyern oder die Steuerberatung kommt das Förderprogramm dagegen nicht in Frage. Wer dies dennoch versucht, begeht Fördermittelbetrug. Dies ist im Strafgesetzbuch ausdrücklich verankert und neben der Strafanzeige müssen Unternehmer, die sich auf diese unerlaubten Dinge einlassen, mit empfindlichen Rückforderungen der Förderung rechnen.

Wer das Gründercoaching Deutschland beantragt und eine Bewilligung für den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld vorweisen kann, hat beim Gründercoaching die Nase vorn: 90% der Nettoberatungskosten werden von der KfW Mittelstandsbank übernommen. Insgesamt können die Beratungskosten bis zu 4.000 Euro netto umfassen, von denen ein Gründer dann nur 400 Euro netto selbst zahlen muss. Für die Beantragung dieser Förderung haben Gründer allerdings nur ein Jahr Zeit ? und zwar ab dem Zeitpunkt der Gründung.

Wer die Frist von einem Jahr überschritten hat oder nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, bekommt einen Zuschuss von 50% der Nettoberatungskosten (gilt für ehemalige alte Bundesländer und Berlin) oder einen Zuschuss von 75% der Nettoberatungskosten (ehemalige neue Länder). Die Beratungskosten können in diesem Fall jedoch bis zu 6.000 Euro netto betragen, von denen dann die Hälfte, also bis zu 3.000 Euro, selbst getragen werden müssen.

Generell gibt es keine Verpflichtung, die Höchstbeträge auszuschöpfen. Ein Beratungsvertrag kann auch über einen Betrag von beispielsweise 2.000 Euro netto abgeschlossen werden. Wer mit einem schmalen Budget kämpft und eine 90%ige Förderung bekommt, muss also nur noch 200 Euro netto aus eigener Tasche bezahlen. Die Umsatzsteuer muss von den Unternehmen selbst getragen werden. Nur für Unternehmen, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen (Kleinunternehmer oder z.B. Gesundheitsberufe) bezahlt der Staat auch die Umsatzsteuer anteilig.

Das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland wird über die KfW Mittelstandsbank abgewickelt. Diese wird den Gründern gegenüber von so genannten Regionalpartnern vertreten. In der Regel sind das die örtlichen Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern. Eine direkte Kommunikation mit der KfW Mittelstandsbank ist für die Interessenten des Gründercoachings nicht möglich. Beim Antrag und beim Herausfinden des richtigen Ansprechpartners hilft in der Regel der Berater, den die Gründer ausgewählt haben. Auch gibt es Listen von Beratern, die im Internet einsehbar sind.
Es ist sinnvoll, rechtzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Berater zu beginnen. So vermeiden Gründer zeitliche Probleme. Auch die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, denn die Fristen von einem Jahr oder von fünf Jahren orientieren sich nicht an dem Datum, zu dem der Antrag abgegeben wird. Vielmehr ist der Zeitpunkt relevant, zu dem das Bewilligungsschreiben von Seiten KfW beim Gründer eingeht.

Wer also rechtzeitig aktiv wird und sich um einen Berater bzw. das Gründercoaching Deutschland kümmert, bekommt das Gründercoaching in der Regel auch bewilligt. Das hilft einem jungen Unternehmen, den Markteintritt professionell zu gestalten und die Existenzgründung damit auf sichere Beine zu stellen. Alternativ können Gründer/innen auch ein Existenzgründerseminar besuchen - dies sollte allerdings als Ergänzung und Einstieg betrachtet werden. Das individuelle Coaching lässt sich nicht durch ein Existenzgründerseminar ersetzen.

Tags: Gründercoaching, Euro, Gründer

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