Worauf sollten Versicherungsnehmer bei ihrer Hausratversicherung achten?

Lange Abwesenheitszeiten

Wer seine versicherte Wohnung für längere Zeit - in der Regel mehr als 60 Tage - verlässt, also für einen verlängerten Urlaub oder aus beruflichen Gründen, sollte seinen Versicherer über diese Tatsache informieren. Wurde die Information nicht gegeben, kann der Versicherer im Schadenfalle die Leistung von Schadenersatz verweigern, da der Versicherungsnehmer seinen sogenannten Obliegenheiten nicht nachgekommen ist. Im schlimmsten Falle kann dies für den Versicherten bedeuten, dass er auf seinem Schaden trotz vorhandener Hausratversicherung sitzenbleibt.

Gefahrenerhöhungen

Immer dann, wenn sich für den Hausrat erhöhte Gefahren ergeben, muss der Versicherungsnehmer dies seiner Versicherungsgesellschaft mitteilen. Eine Gefahrenerhöhung in Richtung Einbruchdiebstahl kann sich hier beispielsweise aus einem angebrachten Baugerüst ergeben. Auch Bars, Diskotheken oder sonstige feuergefährliche Gewerbebetriebe stellen für die Hausratversicherung eine Gefahrenerhöhung dar.

Rechnungen aufbewahren

Wer besonders teure Anschaffungen tätigt oder teure Gegenstände besitzt, sollte von diesen für die korrekte Schadenbegleichung im Versicherungsfall Rechnungen aufbewahren. So lassen sich die Werte der Gegenstände korrekt ermitteln und die Versicherung kann schnell und unbürokratisch leisten. Zudem stellt die Rechnung auch einen Besitznachweis für die hochwertigen Gegenstände dar. Gerade bei ansonsten eher durchschnittlichen Werten beim Hausrat ist es besonders wichtig, sehr hochwertige Gegenstände zum einen als Eigentum, zum anderen hinsichtlich ihrer Werte belegen zu können.
Beim Fahrrad sollte man sich sowohl die Marke als auch die Rahmennummer und den Hersteller des Fahrrades notieren. Ein entsprechender Fahrradpass von Polizei oder Fahrradhändler rundet die Absicherung des Fahrrades über die Hausratversicherung ab.

Die Unterversicherung

Der Hausratversicherung Test belegt, dass viele Haushalte nicht über den korrekten Versicherungsschutz für den eigenen Hausrat verfügen. Ist er Hausrat mit 15.000 Euro versichert, obwohl er einen Wert von 30.000 Euro hat, liegt eine Unterversicherung vor. Dies bedeutet in jedem Schadenfall, der der Hausratversicherung gemeldet wird, dass die Schäden nur zu 50 Prozent beglichen werden - und dies unabhängig davon, ob nur einzelne Gegenstände oder der gesamte Hausrat zerstört wurde. Durch regelmäßige Anpassungen der Versicherungssumme bei der Hausratversicherung lässt sich die Unterversicherung vermeiden.

Tags: Hausratversicherung, Gegenstände, Hausrat

« zurück weiter »

Die 10 beliebtesten Artikel:

  1. Frauen verführen ohne sich zu verstellen
  2. Rollatoren speziell für die Wohnung
  3. Chat mit Webcam live
  4. Kostenlose Strickanleitungen für Jung und Alt
  5. Im privaten Umfeld einen Dieb überführen
  6. Die Kurtisane von Escort Wien und ihr Geschäftsmann
  7. Ein Handy für den Notfall ? egal ob für jung oder alt
  8. Hilfsmittel für Senioren - Treppenlifte
  9. Santander CleverCard ideal für Reise und Urlaub
  10. Videoüberwachung in den Medien

5 Zufallsartikel aus dem Artikelverzeichnis:

  1. Rauchen, eine schlechte Angewohnheit
  2. Chlor und Chlorgranulat für die richtige Reinigung des Pools
  3. Wie der Billigflug noch billiger wird
  4. Rollladenantriebe für zu Hause
  5. Schwibbögen aus dem Erzgebirge