Work and Travel und das Working Holiday Visum

Für viele junge Erwachsene stellt sich während bzw. nach der Schule oder im Verlauf des Studiums die Frage nach einem längeren Auslandsaufenthalt. Sicherlich keine leichte Entscheidung, denn die Wege ins Ausland sind in den letzten Jahren immer kürzer, vor allem aber vielfältiger geworden. Zu einer der beliebtesten Varianten hat sich dabei die Kombination aus Arbeiten und Reisen ? das sogenannte Work and Travel - entwickelt.

Work and Travel?
Im Gegensatz zu den klassischen Formen des Auslandsaufenthalts als Au-pair oder Austauschschüler kann man beim Work and Travel relativ ungebunden das jeweilige Gastland bereisen und dabei seine Reisekasse durch verschiedene Jobs aufbessern: Für ein paar Wochen auf einer australischen Farm Schafe scheren? Als Barista in einem kanadischen Coffeeshop arbeiten? Oder auf einer neuseeländischen Kiwiplantage als Fruitpicker helfen? All dies ist während eines Work and Travel-Aufenthalts kein Problem. Und natürlich lassen sich nebenbei auch noch die eigenen Fremdsprachkenntnisse verbessern. Einzige Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Working Holiday Visums (WHV).

Working Holiday Visum
Als Bestandteil bilateraler Abkommen zwischen zwei Staaten erlaubt dieses Visum dem Inhaber einen langfristigen Aufenthalt sowie eine zeitliche befristete Arbeit im jeweils anderen Land. Dabei ist jedes Working-Holiday-Visum an bestimmte Bedingungen geknüpft, die je nach Land variieren können. Grundsätzlich gilt aber, dass das WHV wird für jede Person nun ein einziges Mal ausgestellt wird und jeweils nur für 12 Monate gilt. Deutsche Staatsbürger müssen weiterhin die folgenden Kriterien erfüllen:

?Besitz eines gültigen Reisepasses.
?Der Reisende darf bei der Beantragung nicht älter als 30 Jahre alt sein. Ausnahme ist hier Kanada, wo das WHV bis 35 Jahre ausgestellt wird.
?Bei der Einreise muss eine finanzielle Sicherheit vorhanden sein.
?Der Antragsteller darf nicht von Kindern begleitet werden bzw. muss kinderlos sein.

Weiterhin erlaubt das Working Holiday Visum in einigen Ländern nur eine maximal dreimonatige Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber und auch die Bezahlung bewegt sich häufig auf einem eher niedrigen Niveau (Stundenlohn: zwischen 6,- und 15,- Euro). Insofern sollte man schon im Voraus dafür sorgen, dass vor Reiseantritt ein finanzielles Polster zur Verfügung steht und man nicht nur auf die Jobs vor Ort angewiesen ist.

Tags: Travel, Holiday, Work

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