Zahnversicherung: erst informieren, dann abschließen

Die Leistungen bei Zahnbehandlungen wurden in den letzten Jahren durch die gesetzlichen Krankenkassen stark eingeschränkt. So erhalten Patienten keine prozentuale Erstattung mehr, sondern nur noch einen festen Regelsatz. Für viele Personen die gesetzlich versichert sind, ist deshalb eine Zahnversicherung durchaus sinnvoll. Solch eine Zahnversicherung wird mittlerweile von einer Vielzahl an Versicherungen mit unterschiedlichen Tarifen angeboten. Bevor eine Zahnversicherung abgeschlossen wird, sollte einige Dinge geprüft und beachtet werden.

Für Patienten bei denen eine Zahnbehandlung unmittelbar bevorsteht bzw. die sich bereits in einer Behandlung befinden hat es keinen Nutzen noch eine Versicherung abzuschließen. Diese kommt für bereits begonnene Behandlungen nicht auf. Für die Versicherer gilt eine Zahnbehandlung als begonnen sobald der Patient vom Zahnarzt die Information erhält, dass eine Behandlung durchgeführt werden muss. Des Weiteren besteht bei den meisten Zahnversicherungen eine Wartezeit von bis zu acht Monaten. Eine Zahnersatzversicherung wird grundsätzlich von privaten Versicherern angeboten, aus diesem Grunde können auch Patienten abgelehnt werden. Dies geschieht häufig wenn das Gebiss in einem sehr schlechten Zustand ist und hohe Kosten zu erwarten sind. Vor dem Abschluss der Zahnversicherung sollte man sich Gedanken machen, welche Leistungen versichert werden sollen. Nur so lassen sich die verschiedenen Tarife vergleichen. So können Nutzer in der Regel wählen ob sie ausschließlich eine Versicherung für Zahnersatz wie Brücken oder Kronen abschließen möchten oder ob auch Leistungen wie Inlays oder eine Prophylaxe Behandlung inbegriffen sein sollen.

Bei Zahnversicherungen gibt es zumeist zwei Varianten. Bei Variante eins hängt die Höhe des Beitrages vom Alter des Versicherten beim Eintritt ab. Dieser bleibt dann in der Regel immer gleich und kann nur aus bestimmten Gründen erhöht werden. Bei der zweiten Variante kann der Beitrag mit dem Alter des Patienten steigen.

Patienten sollten sich im Klaren sein, dass von der Zahnversicherung in der Regel nicht 100% der Kosten übernommen werden. Deshalb ist es immer wichtig vor Beginn der Behandlung den Heil- und Kostenplan sowohl bei der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch an die private Zahnversicherung einzureichen. Diese gibt dann an in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. nach Erhalt der Rechnung durch den Zahnarzt wird diese dann bei der Zahnversicherung eingereicht.

Tags: Zahnversicherung, Patienten, Behandlung

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